Policy of Respect (Richtlinie zum respektvollen Umgang)

Die Akademie Schloss Solitude ist eine internationale Institution, die ein Ort des Arbeitens und Zusammenlebens für Künstler*innen und Wissenschaftler*innen ist und einen Raum des Austauschs und der Zusammenarbeit ermöglicht. Sie versteht sich als eine vielfältige Gemeinschaft von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Erfahrungen und Expertisen. Diese Vielfalt unter Stipendiat*innen, Mitarbeiter*innen und Gästen ist das Fundament für eine freie künstlerische und wissenschaftliche Zusammenarbeit, die es zu schützen und zu fördern gilt.

Basierend auf ihrem Leitbild1 ist die Akademie Schloss Solitude sich ihrer gesellschaftlichen und persönlichen Verantwortung bewusst und gibt sich als Gemeinschaft daher in Form einer Selbstverpflichtung diese Policy of Respect (Richtlinie zum respektvollen Umgang). Sie umfasst Grundsätze für ein nicht-diskriminierendes, faires und nachhaltiges Verhalten in den zwischenmenschlichen und professionellen Beziehungen sowie im alltäglichen Umgang miteinander.

Die Akademie setzt sich für Gleichbehandlung, einen offenen Dialog und gegenseitiges Verständnis sowie die Förderung des Gemeinwohls durch die nachhaltige Nutzung von Ressourcen ein. In diesem Sinne ist sie bestrebt, ein freies, sicheres, inklusives und ermächtigendes Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Unterschiede geschätzt und akzeptiert werden und Solidarität und gegenseitiger Respekt gefördert werden. Sie erkennt die vielfältigen Kenntnisse, Erfahrungen und Bestrebungen der Gemeinschaft an und versteht die Richtlinie zum respektvollen Umgang als Teil eines kollektiven Lernprozesses. Der Austausch mit und das Miteinbeziehen der Expertise von marginalisierten Akteur*innen ist dabei zentraler Bestandteil. Die Richtlinie zum respektvollen Umgang gilt für alle Mitarbeiter*innen, Stipendiat*innen, Jurymitglieder, Kooperationspartner*innen, Gäste und externe Dienstleister*innen der Akademie Schloss Solitude. Alle genannten Personen sollten bereit sein, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.

Respektvoller Umgang miteinander

Die Akademie Schloss Solitude setzt sich für einen respektvollen Umgang miteinander und gegen
unangemessenes Verhalten und Diskriminierung ein. Sie verpflichtet sich zur Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention2 sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) der Bundesrepublik Deutschland3.
Unangemessenes Verhalten umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf:

  • Diskriminierung: jede Art von individueller, institutioneller oder kollektiver Beleidigung oder
    Ungleichbehandlung (auch in subtiler oder verdeckter Form) aufgrund von Rassismus
    (hinsichtlich äußerlicher und kultureller Merkmale, ethnischer Herkunft, Nationalität und des
    Namens), sozialer Herkunft, Alphabetisierungsgrad/Bildungsstand, Alter,
    Religionszugehörigkeit, Geschlechtsidentität, Weltanschauung, Behinderung und sexueller
    Orientierung;
  • Aggression und Gewalt: verbale, psychische/seelische oder physische Belästigung,
    Drohungen oder Angriffe;
  • sexuelle Belästigung: jede Form von verbalem, nonverbalem oder physischem Verhalten
    sexueller Natur, das bedrängend, beleidigend, abwertend, demütigend oder von der
    betroffenen Person unerwünscht ist;
  • Mobbing: wiederholtes und über einen längeren Zeitraum andauerndes angreifendes oder
    demütigendes Verhalten wie Belästigung, Verspottung, Verharmlosung (»Gaslighting«) und
    Ausgrenzung, welches die Würde einer Person beeinträchtigt, das Gegenüber gezielt und
    systematisch verletzt sowie abwertet oder isoliert;
  • Machtmissbrauch: Missbrauch einer Machtposition, um anderen Personen – über die man
    Macht ausüben kann – zu schaden, sie zu schikanieren oder zu benachteiligen oder um sich
    selbst oder Günstlingen persönliche Vorteile zu verschaffen.

Die Akademie berücksichtigt mit dieser Richtlinie insbesondere die spezifischen Erfahrungen von
Anti-Schwarzem Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischem Rassismus, antiasiatischem
Rassismus, Antiziganismus und Ableismus ebenso wie Sexismus und Queerfeindlichkeit in all ihren
individuellen und strukturellen Formen.4 Auch im Rahmen der Kunst- und Meinungsfreiheit ist das
Persönlichkeitsrecht Dritter zu beachten.
Im Umgang mit Fällen der Diskriminierung bzw. der Missachtung der Richtlinie zum respektvollen
Umgang steht die Wahrnehmung des Betroffenen im Mittelpunkt. Die Akademie erkennt an, dass
Diskriminierung physische, emotionale und seelische Auswirkungen haben kann und fördert ein unterstützendes Umfeld für den Austausch, die freie Äußerung und die Verarbeitung von
Erfahrungen.

Respekt für Umwelt und Gemeinschaft

Zu einer sozial verantwortlichen Gemeinschaft gehört auch ein respektvoller und nachhaltiger
Umgang mit Eigentum, Räumlichkeiten und Ressourcen. Die Akademie strebt einen fairen,
nachhaltigen und klimafreundlichen Umgang mit Ressourcen sowie ein langfristig ökonomisch und
ökologisch faires Verhalten an, um dem Gemeinwohl bestmöglich zu dienen. Dies umfasst die
folgenden Aspekte:

  • ökologisch achtsamer und nachhaltiger Umgang mit Materialien, Technik, Gegenständen und
    Ressourcen an der Akademie; dazu gehören z. B. der sparsame Umgang mit Strom und
    Wasser, Abfalltrennung und Recycling sowie die möglichst weitgehende Wiederverwendung
    von Gegenständen und Materialien;
  • respektvoller und rücksichtsvoller Umgang mit dem Eigentum und den Räumlichkeiten der
    Akademie; dazu gehört z. B. die Pflege und Sauberkeit der persönlichen und
    gemeinschaftlich genutzten Räume und Gegenstände;
  • respektvoller und rücksichtsvoller Umgang mit dem Eigentum und den Räumlichkeiten der
    Stipendiat*innen; dazu gehören z. B. die Wahrung der Privatsphäre, verbindliche Absprachen
    und respektvoller Umgang bei der Nutzung fremden Eigentums, Respekt und Toleranz
    gegenüber den Bedürfnissen des Einzelnen und der Gemeinschaft;
  • die faire und nachhaltige Zusammenarbeit mit Partner*innen und Dienstleister*innen,
    basierend auf Transparenz, Respekt und der Förderung von ökologischer Gerechtigkeit in
    internationalen Kulturbeziehungen.

Vertrauenspersonen

An der Akademie Schloss Solitude gibt es akademieinterne Vertrauenspersonen, die zur Verfügung
stehen, um Fälle der Verletzung der Richtlinien zu behandeln und Fragen, Konflikte oder andere
Probleme vertrauensvoll anzusprechen. Die Akademie verpflichtet sich, proaktiv gegen
unangemessenes Verhalten und Diskriminierungen jeglicher Art vorzugehen sowie Betroffene
bestmöglich in ihren Bedürfnissen zu unterstützen. Die Vertrauenspersonen sind zwei
Mitarbeiter*innen des Teams der Akademie, die nicht zur Leitung gehören und in regelmäßigen
Abständen wechseln. Nähere Angaben zu den Vertrauenspersonen finden sich auf der Website und
dem hausinternen Welcome Board der Akademie Schloss Solitude.5

In Fällen der Missachtung der Richtlinie zum respektvollen Umgang können sich Betroffene wie
auch Beobachtende per Mail, persönlich oder über die hausinterne Feedback-Box entweder an die
Vertrauenspersonen oder an die Akademieleitung wenden.
Die Vertrauenspersonen bzw. die Akademieleitung verpflichten sich zur Diskretion in der Behandlung aller Fälle und zum Respekt der Privatsphäre aller Beteiligten.
Fälle werden grundsätzlich nicht innerhalb der Gemeinschaft der Akademie geteilt, es sei denn, dies erscheint in Ausnahmefällen notwendig zu Zwecken des Schutzes und der Prävention. Bei Fällen der Missachtung der Richtlinie für einen respektvollen Umgang werden folgende Grundsätze von den Vertrauenspersonen bzw. der Akademieleitung eingehalten:

  • Allen Beteiligten wird zugehört.
  • Die Vertrauenspersonen bzw. die Akademieleitung werden in Absprache mit den Betroffenen
    versuchen, Konflikte zu schlichten und zu lösen.
  • Bei Nicht-Lösung eines Konflikts werden die Vertrauenspersonen in Absprache mit den
    Betroffenen die Leitung der Akademie informieren und ggf. in Absprache mit der
    Akademieleitung externe Beratung hinzuziehen.
  • Bei Fragen oder Anliegen, die nicht von der Akademie adäquat behandelt werden können,
    wird bei Bedarf professionelle Beratung in Anspruch genommen.

Die Akademieleitung kann bei nachgewiesener Missachtung oder Verletzung der Richtlinien weitere Maßnahmen oder Sanktionen ergreifen. Diese werden bemessen nach dem Grad der Missachtung oder Verletzung und können verschiedene Schritte enthalten: formelle Verwarnungen, verpflichtende Teilnahme an diskriminierungssensiblen Workshops, vorübergehende Suspendierung oder Beurlaubung, Beendigung/Auflösung von Verträgen, Beendigung des Stipendienverhältnisses (in Absprache mit dem Stiftungsrat) sowie des Aufenthalts auf Solitude, Beendigung der Juror*innentätigkeit, Hausverbot, polizeiliche Anzeige.

Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Neben den Vertrauenspersonen hat die Akademie Schloss Solitude eine Beschwerdestelle nach § 13
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingerichtet. Die Beschwerdestelle ist für Verstöße
gegen das AGG zuständig, insbesondere für Benachteiligungen und Belästigungen, die einen
Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis aufweisen.6
Die Beschwerdestelle besteht aus der Verwaltungsleitung und einer weiteren auf der Webseite der Akademie Schloss Solitude benannten Person.7

Lernende Institution

Die Richtlinie wurde von der Akademie Schloss Solitude in Zusammenarbeit mit Stipendiat*innen und externen Expert*innen erarbeitet. Sie wird regelmäßig überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass sie angemessen und praktikabel ist. Die Akademie versteht sich als lernende Institution. Sie erkennt die vielfältigen Kenntnisse, Erfahrungen und Bestrebungen ihrer Gemeinschaft an und lädt sie ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Rückmeldungen und Fragen zur Richtlinie können an die Akademieleitung oder an die Vertrauenspersonen gerichtet werden.

 

DANKE

dass Sie sich die Zeit genommen haben, die Richtlinie zu lesen und an einem respektvollen und antidiskriminierenden Zusammenleben und -arbeiten an der Akademie Schloss Solitude mitzuwirken.

Stuttgart, 31. Mai 2024